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   BAG, 03.08.1983 - 5 AZR 15/81   

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BAG, 03.08.1983 - 5 AZR 15/81 (https://dejure.org/1983,16991)
BAG, Entscheidung vom 03.08.1983 - 5 AZR 15/81 (https://dejure.org/1983,16991)
BAG, Entscheidung vom 03. August 1983 - 5 AZR 15/81 (https://dejure.org/1983,16991)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 03.08.1983 - 5 AZR 15/81
    Diese Vereinbarung kann sich aus ausdrücklichen Erklärungen beider Vertragsparteien, aber auch aus der praktischen -Handhabung der Vertragsbeziehungen ergeben, soweit sie Rückschlüsse auf den Willen der Vertragsparteien zuläßt (vgl. BAG 30, 163, 168 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B I 2 a und b der Gründe; Urteil des Senats vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 149/82 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B I 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vor gesehen).

    a) Das Berufungsgericht hat im einzelnen näher begründet, warum die Tätigkeit des Klägers als Musiker zu einer für ein Arbeitsverhältnis charakteristischen persönlichen Abhängigkeit führte (vgl. zum Arbeitnehmerbegriff zuletzt Ur teil des Senats vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 149/82 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe mit weiteren Nachweisen).

    Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 1 der Gründe mit weiteren Nachweisen - diese Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt - zur Befristung von Arbeitsvertragen pro grammgestaltender Mitarbeiter der Rundfunkanstalten vgl. Urteil des Senats vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 149/82 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B III der Gründe; zusammenfassend zuletzt Urteil vom 17. Februar 1983 - 2 AZR 481/81 - AP Nr. 14 zu § 15 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen -Sammlung bestimmt) dürfen die Parteien befristete Arbeitsverträge abschließen, wenn bei Vertragsabschluß sachliche Gründe für die Befristung Vorgele gen haben.

  • BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 593/78

    Arbeitnehmerstatus von Orchestermusikern - Rundfunkorchester

    Auszug aus BAG, 03.08.1983 - 5 AZR 15/81
    geschlossen hätten und dadurch schließlich der Fall einer rechtlich nicht zu billigenden Dauervertretung eingetreten wäre (vgl. BAG AP Nr. 36 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 4 der Gründe; BAG AP Nr. 63 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu 3 der Gründe).

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Fallgestaltung, die der Senat in AP Nr. 36 zu § 611 BGB Abhängigkeit zu beurteilen hatte.

  • BAG, 17.02.1983 - 2 AZR 481/81

    Umgehung des § 15 KSchG durch Befristung-Zweckbefristung

    Auszug aus BAG, 03.08.1983 - 5 AZR 15/81
    Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 1 der Gründe mit weiteren Nachweisen - diese Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt - zur Befristung von Arbeitsvertragen pro grammgestaltender Mitarbeiter der Rundfunkanstalten vgl. Urteil des Senats vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 149/82 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B III der Gründe; zusammenfassend zuletzt Urteil vom 17. Februar 1983 - 2 AZR 481/81 - AP Nr. 14 zu § 15 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen -Sammlung bestimmt) dürfen die Parteien befristete Arbeitsverträge abschließen, wenn bei Vertragsabschluß sachliche Gründe für die Befristung Vorgele gen haben.

    Die Befristung eines ArbeitsVertrages ist sachlich gerechtfertigt, wenn sie im Hinblick auf die Vertretung eines für bestimmte Zeit wegen Beurlaubung, Krankheit oder ähnlichem ausfallenden Mitarbeiters erfolgt (vgl. BAG GS 10, 65, 70 ff. = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu C der Gründe; BAG AP Nr. 63 zu § 620 BGB Befri steter Arbeitsvertrag, zu 3 der Gründe, sowie das vorstehend erwähnte Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Februar 1983 - 2 AZR 481/81 - AP Nr. 14 zu § 15 KSchG 1969, zu B III 3 der Gründe).

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 03.08.1983 - 5 AZR 15/81
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 ff. = AP Nr. 16 zu § 620 BGB 11.

    Die Befristung eines ArbeitsVertrages ist sachlich gerechtfertigt, wenn sie im Hinblick auf die Vertretung eines für bestimmte Zeit wegen Beurlaubung, Krankheit oder ähnlichem ausfallenden Mitarbeiters erfolgt (vgl. BAG GS 10, 65, 70 ff. = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu C der Gründe; BAG AP Nr. 63 zu § 620 BGB Befri steter Arbeitsvertrag, zu 3 der Gründe, sowie das vorstehend erwähnte Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Februar 1983 - 2 AZR 481/81 - AP Nr. 14 zu § 15 KSchG 1969, zu B III 3 der Gründe).

  • BAG, 13.05.1982 - 2 AZR 87/80

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 03.08.1983 - 5 AZR 15/81
    Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 1 der Gründe mit weiteren Nachweisen - diese Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt - zur Befristung von Arbeitsvertragen pro grammgestaltender Mitarbeiter der Rundfunkanstalten vgl. Urteil des Senats vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 149/82 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B III der Gründe; zusammenfassend zuletzt Urteil vom 17. Februar 1983 - 2 AZR 481/81 - AP Nr. 14 zu § 15 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen -Sammlung bestimmt) dürfen die Parteien befristete Arbeitsverträge abschließen, wenn bei Vertragsabschluß sachliche Gründe für die Befristung Vorgele gen haben.
  • BAG, 13.08.1980 - 4 AZR 592/78

    Bundeswehr - Bewirtschaftung einer Kantine - Heimbetriebsleiter -

    Auszug aus BAG, 03.08.1983 - 5 AZR 15/81
    Für den Fall, daß ein Arbeitsverhältnis festgestellt würde, wären auf dieses Vertragsverhältnis der Parteien - unabhängig von den getroffenen Vereinbarungen - die zwingen den gesetzlichen Vorschriften anzuwenden, die ein Arbeitsverhältnis gestalten (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt BAG 34, 111, 116 = AP Nr. 37 zu § 611 BGB Abhängigkeit, Bl. 2 R; BAG 36, 78 = AP Nr. 38 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I der Gründe - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 22.06.1977 - 5 AZR 753/75

    Abhängigkeit - Feststellungsklage - Arbeitsverhältnis - Beschäftigungspflicht -

    Auszug aus BAG, 03.08.1983 - 5 AZR 15/81
    zeßökonomie für bestimmte Fallgestaltungen gegen seine Anwendung sprechen (vgl. Mayer-Maly, Anm. zu BAG AP Nr. 22 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 602/79

    Befristung des Arbeitsverhältnisses - Vertretung

    Auszug aus BAG, 03.08.1983 - 5 AZR 15/81
    geschlossen hätten und dadurch schließlich der Fall einer rechtlich nicht zu billigenden Dauervertretung eingetreten wäre (vgl. BAG AP Nr. 36 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 4 der Gründe; BAG AP Nr. 63 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 477/79

    Psychologe - Behindertenfürsorge - Träger der Sozialhilfe - Vereinbarter

    Auszug aus BAG, 03.08.1983 - 5 AZR 15/81
    Für den Fall, daß ein Arbeitsverhältnis festgestellt würde, wären auf dieses Vertragsverhältnis der Parteien - unabhängig von den getroffenen Vereinbarungen - die zwingen den gesetzlichen Vorschriften anzuwenden, die ein Arbeitsverhältnis gestalten (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt BAG 34, 111, 116 = AP Nr. 37 zu § 611 BGB Abhängigkeit, Bl. 2 R; BAG 36, 78 = AP Nr. 38 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I der Gründe - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von

    Auszug aus BAG, 03.08.1983 - 5 AZR 15/81
    Diese Vereinbarung kann sich aus ausdrücklichen Erklärungen beider Vertragsparteien, aber auch aus der praktischen -Handhabung der Vertragsbeziehungen ergeben, soweit sie Rückschlüsse auf den Willen der Vertragsparteien zuläßt (vgl. BAG 30, 163, 168 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B I 2 a und b der Gründe; Urteil des Senats vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 149/82 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B I 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vor gesehen).
  • BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 194/12

    Vergütungspflicht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz bei vorübergehendem

    Der Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit kann es aber auch rechtfertigen, die begehrte Feststellung auf die hauptsächlichen Streitpunkte - hier die abschließend zu klärende Pflicht der Beklagten zur Abnahme des in den Anlagen der Klägerinnen erzeugten Stroms und zur Zahlung der für die Wirtschaftlichkeit des Anlagenbetriebs essenziellen Mindestvergütung - zu beschränken und weitere Streitpunkte - hier die Verpflichtung zur zusätzlichen Zahlung des Nawaro-Bonus - späterer Klärung zu überlassen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 1983 - III ZR 74/82, aaO; BAG, NZA 1995, 190, 192; Urteil vom 3. August 1983 - 5 AZR 15/81, juris Rn. 20).
  • BAG, 11.12.1985 - 7 AZR 320/84

    Befristeter Arbeitsvertrag einer Aushilfsmusikerin

    Dieser rechtliche Ausgangspunkt entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. insbes. das zu einer gleichgelagerten Fallgestaltung ergangene nicht veröffentlichte Urteil vom 3. August 1983 - 5 AZR 15/81 - m.w.N.).

    Auch der Fünfte Senat ist in seinem bereits angeführten unveröffentlichten Urteil vom 3. August 1983 (- 5 AZR 15/81 -) davon ausgegangen, der aushilfsweise Einsatz eines Orchestermusikers sei seinem Inhalt nach von vornherein befristet.

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